Rauchmelder in Berlin
Lebensrettende Warnung durch Rauchmelder
Zwei Drittel aller Opfer von Bränden werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Unter den hunderten Toten von Wohnungsbränden stirbt dabei die Mehrheit der Opfer nicht aufgrund der Verbrennungen, sondern durch Erstickung. Rauchmelder schaffen Abhilfe – und deshalb sind Rauchmelder auch in allen Neubauten in Deutschland Pflicht, vielerorts ist der Einbau von Rauchmeldern auch in Bestandsbauten vorgeschrieben.
Wir kümmern uns um Installation, Inspektion und Wartung Ihrer Rauchmelder in Berlin und Brandenburg nach der Anwendungsnorm DIN 14676-1 und richten uns nach den lokalen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen. Rechtlich und versicherungstechnisch sind Sie damit auf der sicheren Seite!
Geschichte der Rauchmelder
Das Melden von Bränden war lange Zeit eine schwierige Angelegenheit. Noch bis ins 19. Jahrhundert erfolgte es durch optische Feststellung des Brandes und akustischem Alarm, also das „Sturmleuten“ einer Glocke. Ende des 19. Jahrhunderts begann die Entwicklung moderner Brandmeldeanlagen mit der Einführung des „Feuer-Telegraphen“, der allerdings auch nur aus unterirdisch verlegten Meldelinien besteht, die mit der Zentralstation der Feuerwehr verbunden sind. Im Falle der Feststellung eines Brandes konnte ein aufmerksamer Bürger mittels des Telegraphen-Systems also die Feuerwehr informieren.
Etwa zur gleichen Zeit ließ sich ein Robert William Jacob Kraus in New York eine ausgefeiltere Erfindung zur Brandmeldung patentieren: Ein Vogelkäfig, der an brandgefährdeten Orten aufgestellt werden sollte und der so konstruiert war, dass der Vogel, sobald er durch Rauchgase betäubt oder erstickt war, auf den Boden fiel, damit einen elektrischen Kreis schloss und das Alarmsignal auslöste.
Technische Entwicklung
Heutige Feuer- und Rauchmelder sind technisch natürlich viel weiter. Es gibt eine breite Palette verschiedener Anlagen, die auf Brandgase, Wärme oder Rauch reagieren. Weit verbreitet sind optische und photoelektrische Systeme, die nach dem Streulichtverfahren funktionieren. Wärmemelder dagegen schlagen Alarm, wenn die Raumtemperatur einen bestimmten Wert übersteigt. Flammenmelder erkennen das infrarote bis ultraviolette Licht von Flammen.
Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg
In Berlin gilt seit Januar 2017, in Brandenburg seit Juli 2016: In allen Neu- und Umbauten ist der Einbau von Rauchmeldern angehalten. Für Bestandsbauten gilt für Berlin und Brandenburg eine Übergangsfrist, die Ende 2020 ausgelaufen ist. In Berlin sind Rauchmelder für alle Aufenthaltsräume sowie alle Flure, die als Rettungswege dienen, vorgeschrieben, in Brandenburg zusätzlich in Schlafzimmern. Verantwortlich für die Installation ist in Berlin und Brandenburg der jeweilige Eigentümer. Die Wartung der Rauchmelder obliegt in Berlin dem Mieter, in Brandenburg fällt sie in die Verantwortlichkeit des Eigentümers. Geregelt sind die Rauchmelder Richtlinien für Brandenburg in §48 der BbgBO, in Berlin in § 48 BauO Bln.
Mindestens einmal jährlich – gegebenenfalls davon abweichend nach Herstellervorgaben – muss der Rauchmelder überprüft werden. Die Vorgaben für diese Überprüfung finden sich in der DIN 14676. Spätestens nach zehn Jahren sollten Sie Ihren Rauchmelder in jedem Fall austauschen.
Brandschutz Brinitzer | Rauchmelder in Berlin
Rauchwarnmelder: Anschaffung und Wartung
Die europäische Produktnorm EN 14604 legt fest, welche Rauchmelder in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Zertifizierung in EN 14604 legt fest, welche Rauchmelder zulässig sind. Darüber hinaus existiert das Qualitätslabel „Q“, basierend auf einer Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb Richtlinie 14-01).
Auch für die richtige Auswahl, Anbringung und Wartung von Rauchmeldern gilt: Unsere Experten beraten Sie umfassend, sprechen mit Ihnen alle Optionen durch und kümmern sich dann um die optimale Installation sowie Instandhaltung der Rauchmelder.
Brinitzer Brandschutz in Berlin
Rauchmelder Berlin
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